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BayObLG, 06.10.1995 - 4St RR 201/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29 Abs. 1 A. 1 Nr. 1, Abs. 5; StPO § 261
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Auszug aus BayObLG, 06.10.1995 - 4St RR 201/95
Dies gilt nicht nur für die Bestimmung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein bei der Strafzumessung (BGH bei Schmidt MDR 1984, 6/10; BayObLGSt 1988, 62/69). - BGH, 16.12.1983 - 2 StR 776/83
Pauschale Feststellungen zu den Vorstrafen - Einbeziehung der Vorverurteilungen …
Auszug aus BayObLG, 06.10.1995 - 4St RR 201/95
Denn Vorstrafen dürfen bei der Strafbemessung nur dann zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden, wenn sie die Vorwerfbarkeit der Tathandlung erhöhen, wenn also das Handeln trotz früherer eindringlicher Mahnungen eine verstärkte und hartnäckige Auflehnung gegen die Rechtsordnung erkennen läßt (BGH StV 1984, 151; BayObLG MDR 1976, 598;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rn. 24a).
- BayObLG, 20.08.1996 - 4St RR 148/96
Strafprozeßrecht: Darstellung des Beweisergebnisses im Urteil
Grundlage der tatrichterlichen Bewertung können in einem solchen Fall insbesondere die Angaben der beteiligten Beweispersonen über Qualität und Preis der Betäubungsmittel sowie kriminalistische Erfahrungen mit dem verbotenen Betäubungsmittelhandel sein (…BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BayObLGSt 1988, 62/69; BayObLG vom 6.10.1995 - 4St RR 201/95 - Körner BtMG 4. Aufl. § 29a Rn. 80 ff. und 111 ff.).